Schweiz — FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Schweiz Vignette

Die Schweizer Vignette kostet CHF 40 (rund €43) — ein Einheitspreis für alle PKW, Motorräder und Fahrzeuge bis 3,5 t. Es gibt nur eine Option: die Jahresvignette. Der Preis wird vom Schweizer Staat (BAZG) festgelegt und ist für ausländische Fahrzeuge gleich.

Beides existiert und kostet gleich viel (CHF 40). Seit August 2023 bietet die Schweiz eine E-Vignette, die mit dem Kennzeichen verknüpft ist — nichts zum Aufkleben, Kontrolle per Kamera. Die klassische Klebevignette wird weiterhin verkauft. Für die Online-Registrierung vor der Reise ist die E-Vignette die praktische Wahl.

Nein. Die Schweiz bietet nur eine Jahresvignette (CHF 40). Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsoption. Ob Sie Schweizer Autobahnen ein paar Stunden, ein Wochenende oder das ganze Jahr nutzen — die Kosten sind gleich: CHF 40. Dieses Pauschalsystem ist einfach — ein Preis, keine Berechnungen — und belohnt Vielfahrer, während es selbst für eine einzelne Durchfahrt erschwinglich bleibt.

Die Vignette 2026 gilt vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 — 14 Monate. Früher kaufen kostet nicht mehr, es gibt also keinen Grund zu warten.

Ja. Motorräder benötigen eine gültige Schweizer E-Vignette, genau wie PKW. Anhänger benötigen eine eigene separate Vignette — die Vignette des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind befreit (sie zahlen stattdessen die LSVA).

Nein. Elektro-, Hybrid- und Plug-in-Fahrzeuge zahlen dieselben CHF 40 wie jedes andere Auto — die Schweiz kennt keine Befreiung für Grünfahrzeuge. Nur Fahrzeuge über 3,5 t fallen aus dem Vignettensystem (sie zahlen die LSVA-Schwerverkehrsabgabe).

Das Fahren ohne gültige Vignette führt zu einer sofortigen Geldstrafe von CHF 200, plus Sie müssen sofort eine Vignette erwerben.

Ja, und sie ist inbegriffen — der Gotthard-Straßentunnel (A2) und der San-Bernardino-Tunnel (A13) gehören zum Nationalstraßennetz und sind vollständig von der CHF-40-Vignette abgedeckt, ohne Zusatzmaut. Hinweis: Der Grosse-St.-Bernhard-Tunnel (nach Italien) ist separat und erhebt eine eigene Maut zusätzlich zur Vignette.

Alle Nationalstraßen (mit grünem Autobahnschild) erfordern eine Vignette. Dies umfasst alle Autobahnen (A-Straßen). Stadtringe und Kantonsstraßen erfordern in der Regel keine Vignette.

An das Fahrzeug. Die E-Vignette ist mit dem Kennzeichen verknüpft, die Klebevignette mit der Windschutzscheibe — nicht an eine Person. Jeder darf das Fahrzeug fahren. Bei Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel brauchen Sie eine neue Vignette; sie ist nicht übertragbar.

In der Schweiz gemietete Autos enthalten normalerweise eine gültige Vignette — bestätigen Sie dies beim Vermieter. Ein im Ausland gemietetes Auto (z. B. Deutschland, Frankreich oder Italien) hat KEINE Schweizer Vignette, also registrieren Sie eine, bevor Sie Schweizer Autobahnen nutzen.

Ihr Kennzeichen ist in der offiziellen Schweizer Zolldatenbank (BAZG) mit der Vignette verknüpft. Die Polizei prüft die Gültigkeit sofort per Kennzeichen-Scan — kein Papier oder Aufkleber nötig.

Ja. Die Schweizer Vignette gilt für alle PKW bis 3,5 t unabhängig vom Zulassungsland. Sie geben einfach Ihr ausländisches Kennzeichen bei der Registrierung an — ohne Aufpreis.

Direkt im offiziellen BAZG-Portal: via.admin.ch. Die offizielle Jahresvignette kostet CHF 40 (~€43). Es ist keine Vorab-Registrierung nötig — besuchen Sie einfach die offizielle Seite.

Ja. Die Vignette 2026 ist bereits im Verkauf und gilt vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 — 14 Monate. Ein früherer Kauf kostet nicht mehr, es gibt also keinen Grund zu warten.

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