Was ist die Schweizer Autobahnvignette?
Die Schweizer Autobahnvignette ist ein verpflichtetes Mautsystem für die Nutzung der Nationalstraßen in der Schweiz. Jedes Personenfahrzeug bis 3,5 Tonnen muss beim Fahren auf Schweizer Autobahnen eine gültige Vignette haben.
Seit 2024 ist die Schweiz vollständig auf die elektronische Vignette (E-Vignette) umgestellt. Der physische Aufkleber wurde vollständig abgeschafft. Die Kennzeichennummer Ihres Fahrzeugs ist nun der einzige Nachweis — gespeichert in der Datenbank der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Die E-Vignette ist zum gleichen Preis wie der frühere Aufkleber erhältlich: CHF 40 pro Jahr
Schweizer Vignette Preis 2026
Gültigkeitszeitraum
Die Schweizer Jahresvignette 2026 ist ab 1. Dezember 2025 erhältlich und gilt bis 31. Januar 2027 — das entspricht bis zu 14 Monate Autobahnnutzung.
Erhältlich ab
1. Dezember 2025
Gültig bis
31. Januar 2027 (14 Monate)
Schweizer Alpentunnel — Vignette oder Extra-Maut?
Die Schweiz hat drei wichtige Straßentunnel durch die Alpen. Die Jahresvignette deckt einige davon ab — bei einem ist jedoch ein separater Toll zusätzlich zur Vignette erforderlich. Hier erfahren Sie alles, was Sie vor der Fahrt wissen müssen.
Der St.-Gotthard-Straßentunnel ist die wichtigste Nord-Süd-Arterie durch die Alpen. Er verbindet die Zentralschweiz (Uri) mit dem Tessin. Jahrelang war er der längste Straßentunnel der Welt. Vollständig durch die Jahresvignette abgedeckt — kein zusätzlicher Maut.
Der San-Bernardino-Tunnel auf der A13 ist die wichtigste Alternative zum Gotthard für die Einreise nach Tessin aus dem Osten (Richtung Graubünden / Österreich). Vollständig durch die Jahresvignette abgedeckt — kein zusätzlicher Maut.
Der Große-St.-Bernhard-Tunnel verbindet den Schweizer Kanton Wallis mit dem italienischen Aostatal. Dieser Tunnel erfordert einen separaten Maut zusätzlich zur Schweizer Vignette:
Die Jahresvignette ist auf dem Schweizer Abschnitt der A21 weiterhin erforderlich. Der Tunnelmaut wird separat an der Tunneleinfahrt bezahlt.
Welche Straßen erfordern eine Vignette?
Die Vignette ist auf allen Nationalstraßen (Nationalstrassen) in der Schweiz erforderlich. Diese sind mit grünen Autobahnschildern gekennzeichnet und umfassen alle A-nummerierten Straßen.
✗ Vignette erforderlich
- • Alle A-Straßen-Autobahnen (A1–A26)
- • Grün beschilderte Schnellstraßen
- • Nationalstraßen-Umgehungen
- • Seetunnelstraßen (z.B. A2 durch den Gotthard)
✓ Kostenlos — keine Vignette
- • Kantonsstraßen
- • Stadt- und Ortsstraßen
- • Nicht-Autobahn-Straßen (gelbe Schilder)
- • Gebirgspassstraßen
- • Privatstraßen
Hinweis: Einige Bergtunnel haben separate Mautgebühren (z.B. der Großer-St.-Bernhard-Tunnel). Diese kommen zur Vignette hinzu.
Von der Vignette befreite Fahrzeuge
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Zahlen stattdessen die LSVA-Schwerfahrzeugabgabe
Einsatzfahrzeuge
Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen — befreit
Militärfahrzeuge
Schweizer Streitkräfte
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Traktoren, Landmaschinen
Bußgeld bei fehlender Vignette
CHF 200 Bußgeld vor Ort
Das Fahren auf Schweizer Nationalstraßen ohne gültige E-Vignette führt zu einem sofortigen Bußgeld von CHF 200, verhängt von der Schweizer Zollverwaltung oder Polizei. Zusätzlich müssen Sie sofort eine Vignette kaufen, bevor Sie weiterfahren können.
Die Schweizer Zollverwaltung verwendet automatisierte Kennzeichenerkennungskameras und mobile Scanner. Die Kontrolle ist lückenlos.
So registrieren Sie über Vignette Register
Fahrzeugdaten eingeben
Kennzeichennummer (mit Länderkürzel), Fahrzeugtyp und Zulassungsland.
Gültigkeitszeitraum bestätigen
Nur Jahresvignette. Wählen Sie Ihr gewünschtes Startdatum.
Persönliche Daten angeben
Ihr Name und E-Mail-Adresse für die Registrierungsbestätigung.
Optional Reiseversicherung hinzufügen
Schützen Sie Ihre Reise für €2,30/Person/Tag.
Überprüfen und absenden
Bestätigen Sie die Registrierungsübersicht und senden Sie ab. Ihre Vignette wird innerhalb von Minuten in der Schweizer Zolldatenbank aktiviert.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Die Schweiz bietet nur eine Jahresvignette (CHF 40). Es gibt keine Kurzzeitoptionen für die Autobahnnutzung. Wenn Sie die Autobahn auch nur einen Tag nutzen, benötigen Sie die volle Jahresvignette.
Die aktuelle Schweizer Vignette gilt ab dem Kaufzeitpunkt bis zum 31. Januar 2027 um 23:59:59. Jede jetzt registrierte Vignette gilt bis zum 31.01.2027, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt.
Ja. Motorräder benötigen eine gültige Schweizer E-Vignette für Nationalstraßen, genau wie PKW. Anhänger benötigen ebenfalls eine eigene Vignette — die Vignette des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind befreit.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen führt zu einer sofortigen Geldstrafe von CHF 200, plus Sie müssen sofort eine Vignette erwerben.
Ihre Fahrzeugkennzeichen-Nummer ist in der offiziellen Schweizer Zolldatenbank mit der Vignette verknüpft. Die Polizei kann die Gültigkeit sofort durch Scannen Ihres Kennzeichens überprüfen — kein Papier oder Aufkleber erforderlich.
Alle Nationalstraßen (mit grünem Autobahnschildzeichen) erfordern eine Vignette. Dies umfasst alle Autobahnen (A-Straßen). Stadtringen und Kantonsstraßen erfordern im Allgemeinen keine Vignette.
Ja. Die Schweizer Vignette gilt für alle PKW bis 3,5t unabhängig vom Zulassungsland. Sie geben einfach Ihr ausländisches Kennzeichen beim Registrierungsprozess an.
Die Bearbeitungsgebühr deckt unseren Registrierungsassistenzservice ab: die Verarbeitung Ihres Antrags, die Übermittlung an das offizielle Schweizer Zollsystem und 24/7-Support. Die Behördengebühr (CHF 40 ~€43,40) geht direkt an Ihre offizielle Vignette.