Schweiz

Schweizer Autobahnvignette — Vollständiger Guide 2026

Alles zur Schweizer Autobahnvignette: Was sie ist, was sie kostet, welche Straßen sie erfordern, Ausnahmen, Bußgelder und Online-Registrierung.

Was ist die Schweizer Autobahnvignette?

Die Schweizer Autobahnvignette ist ein verpflichtetes Mautsystem für die Nutzung der Nationalstraßen in der Schweiz. Jedes Personenfahrzeug bis 3,5 Tonnen muss beim Fahren auf Schweizer Autobahnen eine gültige Vignette haben.

Seit 2024 ist die Schweiz vollständig auf die elektronische Vignette (E-Vignette) umgestellt. Der physische Aufkleber wurde vollständig abgeschafft. Die Kennzeichennummer Ihres Fahrzeugs ist nun der einzige Nachweis — gespeichert in der Datenbank der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Die E-Vignette ist zum gleichen Preis wie der frühere Aufkleber erhältlich: CHF 40 pro Jahr

Schweizer Vignette Preis 2026

Jahresvignette Einzige Option
Staatliche Gebühr (BAZG) Preis auf via.admin.ch
Wichtig: Die Schweiz bietet nur eine Jahresvignette an. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvarianten. Wenn Sie auch nur einen einzigen Tag auf einer Schweizer Autobahn fahren, benötigen Sie die vollständige Jahresvignette (CHF 40).

Gültigkeitszeitraum

Die Schweizer Jahresvignette 2026 ist ab 1. Dezember 2025 erhältlich und gilt bis 31. Januar 2027 — das entspricht bis zu 14 Monate Autobahnnutzung.

Erhältlich ab

1. Dezember 2025

Gültig bis

31. Januar 2027 (14 Monate)

Schweizer Alpentunnel — Vignette oder Extra-Maut?

Die Schweiz hat drei wichtige Straßentunnel durch die Alpen. Die Jahresvignette deckt einige davon ab — bei einem ist jedoch ein separater Toll zusätzlich zur Vignette erforderlich. Hier erfahren Sie alles, was Sie vor der Fahrt wissen müssen.

St. Gotthard Road Tunnel KOSTENLOS mit Vignette
AutobahnA2 (E35)
Länge16.9 km
StreckeAirolo ↔ Göschenen

Der St.-Gotthard-Straßentunnel ist die wichtigste Nord-Süd-Arterie durch die Alpen. Er verbindet die Zentralschweiz (Uri) mit dem Tessin. Jahrelang war er der längste Straßentunnel der Welt. Vollständig durch die Jahresvignette abgedeckt — kein zusätzlicher Maut.

San Bernardino Tunnel KOSTENLOS mit Vignette
AutobahnA13 (E43)
Länge6.6 km
StreckeHinterrhein ↔ Mesocco

Der San-Bernardino-Tunnel auf der A13 ist die wichtigste Alternative zum Gotthard für die Einreise nach Tessin aus dem Osten (Richtung Graubünden / Österreich). Vollständig durch die Jahresvignette abgedeckt — kein zusätzlicher Maut.

Great St. Bernard Tunnel EXTRA MAUT erforderlich
StraßeE27 / A21
Länge5.8 km
StreckeBourg-St-Pierre ↔ Aosta

Der Große-St.-Bernhard-Tunnel verbindet den Schweizer Kanton Wallis mit dem italienischen Aostatal. Dieser Tunnel erfordert einen separaten Maut zusätzlich zur Schweizer Vignette:

Einfach: CHF 29 (~€32)
Hin und zurück: CHF 46 (~€50)

Die Jahresvignette ist auf dem Schweizer Abschnitt der A21 weiterhin erforderlich. Der Tunnelmaut wird separat an der Tunneleinfahrt bezahlt.

Zusammenfassung: Gotthard (A2) und San Bernardino (A13) — kostenlos mit Vignette. Großer St. Bernhard — Vignette + separater Tunnelmaut erforderlich. Alle drei erfordern eine gültige Jahresvignette auf den Schweizer Autobahnabschnitten.

Welche Straßen erfordern eine Vignette?

Die Vignette ist auf allen Nationalstraßen (Nationalstrassen) in der Schweiz erforderlich. Diese sind mit grünen Autobahnschildern gekennzeichnet und umfassen alle A-nummerierten Straßen.

Vignette erforderlich

  • Alle A-Straßen-Autobahnen (A1–A26)
  • Grün beschilderte Schnellstraßen
  • Nationalstraßen-Umgehungen
  • Seetunnelstraßen (z.B. A2 durch den Gotthard)

Kostenlos — keine Vignette

  • Kantonsstraßen
  • Stadt- und Ortsstraßen
  • Nicht-Autobahn-Straßen (gelbe Schilder)
  • Gebirgspassstraßen
  • Privatstraßen

Hinweis: Einige Bergtunnel haben separate Mautgebühren (z.B. der Großer-St.-Bernhard-Tunnel). Diese kommen zur Vignette hinzu.

Von der Vignette befreite Fahrzeuge

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Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Zahlen stattdessen die LSVA-Schwerfahrzeugabgabe

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Einsatzfahrzeuge

Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen — befreit

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Militärfahrzeuge

Schweizer Streitkräfte

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Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Traktoren, Landmaschinen

Hinweis: Motorräder und Anhänger sind nicht befreit — jedes benötigt eine eigene separate Vignette.

Bußgeld bei fehlender Vignette

CHF 200 Bußgeld vor Ort

Das Fahren auf Schweizer Nationalstraßen ohne gültige E-Vignette führt zu einem sofortigen Bußgeld von CHF 200, verhängt von der Schweizer Zollverwaltung oder Polizei. Zusätzlich müssen Sie sofort eine Vignette kaufen, bevor Sie weiterfahren können.

Die Schweizer Zollverwaltung verwendet automatisierte Kennzeichenerkennungskameras und mobile Scanner. Die Kontrolle ist lückenlos.

So registrieren Sie über Vignette Register

1

Fahrzeugdaten eingeben

Kennzeichennummer (mit Länderkürzel), Fahrzeugtyp und Zulassungsland.

2

Gültigkeitszeitraum bestätigen

Nur Jahresvignette. Wählen Sie Ihr gewünschtes Startdatum.

3

Persönliche Daten angeben

Ihr Name und E-Mail-Adresse für die Registrierungsbestätigung.

4

Optional Reiseversicherung hinzufügen

Schützen Sie Ihre Reise für €2,30/Person/Tag.

5

Überprüfen und absenden

Bestätigen Sie die Registrierungsübersicht und senden Sie ab. Ihre Vignette wird innerhalb von Minuten in der Schweizer Zolldatenbank aktiviert.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Schweiz bietet nur eine Jahresvignette (CHF 40). Es gibt keine Kurzzeitoptionen für die Autobahnnutzung. Wenn Sie die Autobahn auch nur einen Tag nutzen, benötigen Sie die volle Jahresvignette.

Die aktuelle Schweizer Vignette gilt ab dem Kaufzeitpunkt bis zum 31. Januar 2027 um 23:59:59. Jede jetzt registrierte Vignette gilt bis zum 31.01.2027, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt.

Ja. Motorräder benötigen eine gültige Schweizer E-Vignette für Nationalstraßen, genau wie PKW. Anhänger benötigen ebenfalls eine eigene Vignette — die Vignette des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind befreit.

Das Fahren ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen führt zu einer sofortigen Geldstrafe von CHF 200, plus Sie müssen sofort eine Vignette erwerben.

Ihre Fahrzeugkennzeichen-Nummer ist in der offiziellen Schweizer Zolldatenbank mit der Vignette verknüpft. Die Polizei kann die Gültigkeit sofort durch Scannen Ihres Kennzeichens überprüfen — kein Papier oder Aufkleber erforderlich.

Alle Nationalstraßen (mit grünem Autobahnschildzeichen) erfordern eine Vignette. Dies umfasst alle Autobahnen (A-Straßen). Stadtringen und Kantonsstraßen erfordern im Allgemeinen keine Vignette.

Ja. Die Schweizer Vignette gilt für alle PKW bis 3,5t unabhängig vom Zulassungsland. Sie geben einfach Ihr ausländisches Kennzeichen beim Registrierungsprozess an.

Die Bearbeitungsgebühr deckt unseren Registrierungsassistenzservice ab: die Verarbeitung Ihres Antrags, die Übermittlung an das offizielle Schweizer Zollsystem und 24/7-Support. Die Behördengebühr (CHF 40 ~€43,40) geht direkt an Ihre offizielle Vignette.