Nein. Die Schweiz bietet nur eine Jahresvignette (CHF 40). Es gibt keine Kurzzeitoptionen für die Autobahnnutzung. Wenn Sie die Autobahn auch nur einen Tag nutzen, benötigen Sie die volle Jahresvignette.
Die aktuelle Schweizer Vignette gilt ab dem Kaufzeitpunkt bis zum 31. Januar 2027 um 23:59:59. Jede jetzt registrierte Vignette gilt bis zum 31.01.2027, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt.
Ja. Motorräder benötigen eine gültige Schweizer E-Vignette für Nationalstraßen, genau wie PKW. Anhänger benötigen ebenfalls eine eigene Vignette — die Vignette des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind befreit.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen führt zu einer sofortigen Geldstrafe von CHF 200, plus Sie müssen sofort eine Vignette erwerben.
Ihre Fahrzeugkennzeichen-Nummer ist in der offiziellen Schweizer Zolldatenbank mit der Vignette verknüpft. Die Polizei kann die Gültigkeit sofort durch Scannen Ihres Kennzeichens überprüfen — kein Papier oder Aufkleber erforderlich.
Alle Nationalstraßen (mit grünem Autobahnschildzeichen) erfordern eine Vignette. Dies umfasst alle Autobahnen (A-Straßen). Stadtringen und Kantonsstraßen erfordern im Allgemeinen keine Vignette.
Ja. Die Schweizer Vignette gilt für alle PKW bis 3,5t unabhängig vom Zulassungsland. Sie geben einfach Ihr ausländisches Kennzeichen beim Registrierungsprozess an.
Die Bearbeitungsgebühr deckt unseren Registrierungsassistenzservice ab: die Verarbeitung Ihres Antrags, die Übermittlung an das offizielle Schweizer Zollsystem und 24/7-Support. Die Behördengebühr (CHF 40 ~€43,40) geht direkt an Ihre offizielle Vignette.
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Jährlich (bis 31. Jan. 2027)
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