Die tschechische E-Vignette ist in drei Gültigkeitszeiträumen erhältlich: 10 Tage (~€12.60), 30 Tage (~€19.50) und 12 Monate (~€101).
Nein. Nur Autobahnen (dálnice, Kennzeichen D) und einige Schnellstraßen erfordern eine Vignette. Normale Straßen, Stadtstraßen und viele zweispurige Straßen können ohne Vignette genutzt werden.
Ja. Rein elektrische Fahrzeuge (BEV) und Wasserstofffahrzeuge sind derzeit von der tschechischen E-Vignette befreit. Hybridfahrzeuge (PHEV/HEV) sind NICHT befreit und müssen eine gültige Vignette besitzen.
Nein. Motorräder sind von der tschechischen E-Vignette befreit. Die Vignette gilt für Personenkraftwagen und leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Das Fahren ohne gültige E-Vignette auf tschechischen Autobahnen kann zu einer Geldstrafe von bis zu CZK 20.000 (~€800) führen. Beamte können die Vignettengültigkeit per Kennzeichen fernüberprüfen.
Die Gültigkeit Ihrer E-Vignette beginnt an dem Datum, das Sie bei der Registrierung auswählen. Sie wird elektronisch aktiviert und erscheint in der Regel innerhalb von Minuten in der offiziellen Datenbank.
Die tschechische Polizei und die Straßendirektion (SFDI) nutzen automatische Kennzeichenerkennungskameras und mobile Scanner. Es gibt keine physischen Mautstationen — die Kontrolle erfolgt rein elektronisch.
Rückerstattungsanträge können bis zu 24 Stunden vor dem Gültigkeitsbeginn der Vignette gestellt werden. Sobald eine Vignette aktiv ist, kann sie nicht mehr erstattet werden.
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